Hürden der Demokratie

Die Demokratie wird mehr und mehr mit den Mitteln der Gesetzgebung durch die großen Parteien eingeschränkt. Jene die nicht mit der Materie vertraut sind, könnten hinter diesen Worten ein Verschwörungstheorie vermuten. Die erläuterungen diesbezüglich kann aber ein jeder mündige Mensch im Internet selber feststellen.

Mindestanzahl der Unterstützungserklährungen zum Beispiel. Die letzte Unterstützungserklährungs-Sammelfrist hatten wir für die anstehende «Nationalratswahl 19» vom 9. Juli – 2.August. Da bedeutet 17 Werktage für 2.600 gültige Unterstützungserklährungen österreichweit und je Bundesland quotengerecht, 100-500 für die jeder einzelne sich am Amt zeigen muss um zu unterschreiben. Und das, in der Haupt-Urlaubszeit.

Wenn diese Extremhürde einmal überwunden ist (schaffen kann kaum eine Partei und Chance hat nur eine mit nahezu fanatischer Anhängerschaft), und zum Stichtag der Landeswahlvorschlag und innerhalb von 10 Tagen danach der Bundeswahlvorschlag eingebracht ist beginnt der eigentliche Wahlkampf.

Im Parlament vertretene Parteien sind da bereits lange in diesem Wahlkampf und haben noch im Gegensatz zu den Keinparteien Kraft und vor allem Geld aus der Staatskasse.

Bei der Wahl muss eine Partei die neu antritt die 1%-Hürde schaffen um die Kosten des Wahlkampfes zurück zu bekommen. Zuvor muss allerdings sichergestellt sein, dass diese von zwei Wirtschaftsprüfern geprüfte Jahresabschlüsse die beim Bundesrechnungshof abgegeben hat. Eine teure Angelegenheit und für Kleinparteien kaum zu stemmen.

Die 4%-Hürde wurde 1993 im Parlament beschlossen und bedeutet, sollte eine Partei diese nicht schaffen, das bedeutet, nicht 4% der Wähler zu erhalten, ist sie nicht im Parlament vertreten und ihre Sitze werden auf die anderen Parteien aufgeteilt.

Das ist nur ein kleiner Auszug aus einer Vielzahl von Beschneidungen der Demokratie. Jeder Eingriff ist zwar Verfassungswidrig, aber wird immer als zulässig deklariert. Der Grund ist einfach zu erkennen. Die Besetzung der Posten auch in Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof werden durch die führenden im Parlament vertretenen Parteien bestimmt. So schützen sie sich und ihre Vormachtstellung.

Bitte umbedingt unterstützen und dann auch unterschreiben gehen!

Volksbegehren „Faires Wahlrecht –Volksbegehren“Wir sind für ein faires Wahlrecht.Derzeit werden Kleinparteien, die bei einer Wahl weniger als 4 Prozent der gültigen Stimmen erhielten, die ihnen laut Bundesverfassung zustehenden Mandate weggenommen. Diese Mandate werden anschließend auf die größeren Parteien aufgeteilt.Wir regen die sofortige Streichung der derzeit bestehenden 4%-Sperrklausel in der Nationalrats-Wahlordnung und damit die Umsetzung des uneingeschränkten Verhältniswahlrechts laut der österreichischen Bundesverfassung an.