Verfasst von Gerhard Kuchta (DA)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn man schon seitens der politischen Verantwortlichen in Wien in einer Nacht- und Nebelaktion versucht, die Konkurrenz kurzfristig zu überfahren, dann sollte man sich selber in Nacht und Nebel gut auskennen! Andernfalls können sich daraus Probleme für einen selbst ergeben.
Worum geht es konkret?
Dass die Wienwahl 2025 nicht nur überfallsartig vorverlegt wurde – wie allgemein bekannt ist, sondern dass auch die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 kurz vor dem Stichtag zu dieser Wahl noch einmal umfassend geändert wurde. Unter anderem wurde in § 44, Absatz 3 die Möglichkeit gestrichen, dass die Beglaubigung der Unterschrift auf Unterstützungserklärung auch gerichtlich oder notariell erfolgen kann. Die Bewerbung von Parteien, die noch nicht in den politischen Wiener Gremien vertreten sind sollte also zusätzlich noch erschwert werden.
Aber: Blöderweise hat man in dieser Gesetzesvorlage vergessen, auch die Anlagen 6 und 7 zu ändern – also die Formulare für die Unterstützungserklärungen. Die natürlich heute sehr wohl noch die Möglichkeit einer gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung vorsehen.
Da diese Formulare Teil des Gesetzes sind entsteht daraus ein rechtlicher Widerspruch und eine Rechtsunsicherheit, die wohl einen maßgeblichen Anfechtungsgrund für die hier anstehende Wienwahl 2025 liefern.
HIER finden Sie die ausführlichere, detaillierter verlinkte Beschreibung dazu.
Fragt sich, wie das vom Wiener Landtag eingebrockte Dilemma nun zu lösen ist?
Aufgrund des ohnehin stark belasteten Wiener Stadtbudgets empfehlen wir, eine womöglich erfolgreich angefochtene Wienwahl am 27. April schon rein aus dem Kostenaspekt diesbezüglich NICHT zu riskieren und den gesamten Wahlvorgang ab Beschluss eines Wahltermins und der Festlegung des Stichtags neu zu starten. Nach Reparatur der maroden Gemeindewahlordnung, versteht sich. In die bei der erforderlichen neuerlichen Änderung statt weiterer Verschärfungen für «die Kleinen da draußen» und undemokratischer, ungerechtfertigter Bevorzugung jener Parteien, die schon in den Gremien sitzen endlich zeitgemäße Verbesserungen wie insbesondere die Abgabe einer digitalen Signatur für Unterstützungserklärungen (analog zu Volksbegehren) eingebaut werden könnten.
Siehe dazu unseren Verfassungsvorschlag!
Für die Demokratische Alternative
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)
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