Arbeitsübereinkommen
Die gemeinsamen Werte des dbö
Das dbö und seine Teilnehmer stellen den Menschen, ihre Freiheit und Würde in den Mittelpunkt ihres Handelns. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der UNO sowie die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ des Europarats gelten in ihrer strengsten Auslegung als Richtschnur dafür.
Darüber hinaus sind die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz und der Anspruch jeder Person auf eine Behandlung durch staatliche Organe ohne Willkür nach Treu und Glauben als gemeinsame Grundprinzipien zu nennen.
Das dbö und seine Teilnehmer begründen ihr Handeln darüber hinaus auf den international anerkannten Regeln des Völkerrechts, den Werten von staatlicher Unabhängigkeit, Freiheit und gelebter Demokratie, der strikten Trennung voneinander unabhängiger Staatsgewalten, der Rechtsstaatlichkeit und Entpolitisierung unabhängiger Instanzen, der tatsächlichen Pressefreiheit, Verantwortung – insbesondere gegenüber dem Bürger und Wähler – sowie beim Umgang mit dessen Steuermitteln, Rationalität und Besonnenheit, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Respekt, der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Handlungen sowie der friedlichen Konfliktlösung und Gewaltfreiheit.
Gemeinsam ist den Teilnehmern, nach bestem Wissen und Gewissen nachhaltig für ein glückliches, friedvolles Leben der Menschen in Österreich und auf diesem Planeten in einer gesunden und möglichst artenreichen Natur sorgen zu wollen. Sie sehen sich gemeinsam als aktives Element im Einsatz zur Erreichung notwendiger positiver Veränderungen im gesellschaftlichen, sozialen, ökologischen und ökonomischen System.
Unterschiedlich sind zum Teil die von den Teilnehmern dafür als sinnvoll erachteten Maßnahmen, Wege und Priorisierungen.
In einem offenen Denk- und Diskussionsprozess besteht innerhalb das dbö ein Wettbewerb der Konzepte, Ideen und Meinungen, bei welchem letztlich der Bürger und Wähler die Entscheidung haben soll, welchem Konzept und somit welchem Teilnehmer bzw. welchem Kandidaten er sein Vertrauen schenkt. Auch bezüglich unterschiedlicher Methoden zum Finden dieser Meinung werden keine Denkverbote auferlegt – selbst wenn die eigene Meinung (ganz oder in Teilaspekten) anders oder sogar konträr dazu sein sollte. Auch der reine Protest ist – im Rahmen des geltenden Rechts, friedvoll und gewaltfrei – eine legitime Form der politischen Meinungsäußerung.
Es wird nach bestem Wissen und Gewissen offen und wahrhaftig geredet und gehandelt. Die Teilnehmer und ihre Vertreter pflegen dabei jedenfalls einen friedlichen, respektvollen und korrekten Umgang miteinander.
Die beim dbö zu beachtenden Tabus
Selbst wenn es große Kritik am Status Quo gibt bietet dieser die gesetzliche Basis, von der auszugehen und die auch im weiteren Verlauf des eigenen Handelns bestmöglich einzuhalten ist.
Das dbö und seine Teilnehmer widersagen der Korruption und dem Amtsmissbrauch.
Strafrechtlich relevantes Handeln – insbesondere bei politischer Relevanz und darunter vor allem staatsfeindliches Handeln (§ 242 ff StGB) – stellt ab dem Erkennen einen klaren Nichtaufnahme- bzw. Ausschlussgrund dar und wird ggf. zur Anzeige gebracht.
Das dbö und seine Teilnehmer lehnen effektheischenden Aktionismus, die Revolution als rechtswidrigen Umsturz, den gewaltvollen Klassenkampf, die gesellschaftliche Polarisierung und den bloßen Populismus ab.
Das dbö will überzeugen und nicht missionieren – besonders nicht unter der Anwendung von Druck, Zwang oder gar Gewalt.
Das dbö tritt aktiv – doch gewaltfrei und im Rahmen des rechtlichen Rahmens – allen Bestrebungen entgegen, die den Werten des dbö grob widersprechen. Insbesondere gilt dies für jede Form von Unterdrückung und Machtmissbrauch, Gewalt, Willkür, Extremismus, Rassismus und Ausgrenzung, gesellschaftliche Polarisierung und Feindbilder gegenüber Andersdenkenden (die sich im Rahmen des gesetzlich erlaubten Rahmens und Rechtes bewegen), Ausbeutung, jede Form von Leibeigenschaft und Raubbau an unserem natürlichen Lebensraum.